Mehrwertsteuer


Unterstellungspflicht

Steuerpflichtig ist, wer eine mit der Erzielung von Einnahmen verbundene gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt, selbst wenn die Gewinnabsicht fehlt, sofern der Gesamtumsatz aus allen steuerbaren Tätigkeiten jährlich gesamthaft CHF 100'000.00 übersteigt.

Anmeldepflicht

Wer die Voraussetzungen der Steuerpflicht erfüllt, sollte sich innert 30 Tagen seit Erfüllung der Voraussetzungen bei der ESTV schriftlich anmelden.

Abrechnungsverfahren

Die Mehrwertsteuer kennt zwei unterschiedliche Abrechnungsarten:

Effektive-Methode

Wer nach der Effektiven-Methode steuerpflichtig wird, hat auf den Umsätzen geschuldete Steuer zu leisten. Der Steuerpflichtige überwälzt diese auf den Abnehmer weiter. Dem Bund bezahlt der Steuerpflichtige den Steuerbetrag, der sich nach Abzug der Vorsteuern ergibt.

Saldosteuerverfahren

Mit dieser Abrechungsart werden administrative Arbeiten hinsichtlich Buchhaltung und Steuerabrechnung vereinfacht, da die an der Steuer auf dem Umsatz anrechenbare Vorsteuer nicht mehr ermittelt und die Steuerabrechnung nur halbjährlich vorgenommen wird. Diese Anwendung bewirkt, dass die anfallenden Vorsteuern als Pauschale angerechnet werden. Der Maximale Jahresumsatz ist bis 5 Millionen, bei einer Steuerzahllastlimite von CHF 100'000.-.

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30.12.2011 Artel Newsletter


08.03.2011 Ab 1.1.2011 ist das neue UID-Gesetz in Kraft getreten


03.01.2011 Änderungen MwSt.


28.12.2010 Änderungen Sozialversicherung


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