„Nutzen Sie Ihre Zeit Produktiv
und mit Gewinn.“

 

Steuerberatung


Die Steuern beeinflussen die unternehmerischen Handlungen. Eine professionelle Steuerberatung ist darum wesentlich für den Erfolg eines Unternehmens. Und auch natürliche Personen profitieren von unserem stets aktuellen Know-how in allen Steuerfragen.


Aus unserem Informationsblatt Januar 2011

Wer muss die Steuerklärung 2011 einreichen?

Alle im Jahr 2011 im Kanton Zürich angemeldeten Personen:

Information über Ablauf und Bemessung!

Seit 1.1.1999 gilt im Kanton Zürich die einjährige Gegenwartsbemessung. Die praktische Auswirkung ist, dass Steuerperiode und Bemessungsperiode auf das gleiche Jahr fallen, und dass jedes Jahr eine Steuererklärung eingereicht werden muss.

Die Steuererklärung 2011 wird anhand der Einkünfte des Jahres 2011 erstellt und dient zur Korrektur der bereits als "Vorbezug 2011" bezahlten provisorischen Steuerrechnung des Jahres 2011.

Sollten Sie gemäss Steuerrechnung 2011 "Vorbezug 2011" zu viele Steuern bezahlt haben, wird Ihnen der zu viel bezahlte Betrag inklusive Zinsen vom Steueramt zurückerstattet.

Falls Sie aber gemäss Steuerrechnung 2011 "Vorbezug 2011" zu wenig Steuern bezahlt haben, müssen Sie den Fehlbetrag mit Verzugszinsen noch bezahlen.

Abgabefrist

31. März 2012; für Steuererklärungen, welche bis 23. März 2012 bei uns eintreffen, werden durch uns bei der Steuergemeinde Fristerstreckungen beantragt.

Steuern-Zahlung

Die provisorische Steuerrechnung 2012 (Vorbezug 2012) kann auf einmal (30.6.2012 mit 1,5 % Skonto), in drei Raten (30.6.2012, 30.9.2012 und 31.12.2012) oder auf Antrag in monatlichen Raten bezahlt werden.

Einkünfte 2011
  1. Einkünfte aus Haupterwerbs- und Nebenerwerbstätigkeit - Lohnausweis
  2. Einkünfte aus der Arbeitslosenversicherung - Lohnausweis
  3. Taggeldleistungen der Kranken-, Unfall-, Pensionskasse oder der IV - Taggeldbescheinigung
  4. Renten der AHV, IV, Pensionskasse und Unfallversicherung - Rentenausweis
  5. Kapitalauszahlungen der AHV, IV, Pensionskasse - Kapitalauszahlungsausweis
  6. Alimente für Kinder, Alimente für Frauen (evtl. Kopie Scheidungsurteil) - Gutschriftenanzeigen
  7. Einkünfte aus vermieteten Liegenschaften (auch Ausland) - Mietzinseinnahmen oder Mietvertrag
  8. Einkünfte aus selbstbewohnten Liegenschaften (auch Ausland) - Schätzung der Gemeinde
  9. Einkünfte aus Bankguthaben (auch Ausland) - Bankkontoauszug per 31.12.
  10. Einkünfte aus Aktien, Obligationen, Anlagefonds - steuerbewertetes Wertschriftenverzeichnis
  11. Lottogewinn - Gewinn
  12. Einkünfte aus Erbschaften (auch aus noch nicht verteilten) - Ertragsausweise, Kopie Erbvertrag
  13. Für sonstige hier nicht erwähnte Einkünfte - entsprechenden Belege
Abzüge 2011
  1. Berufsauslagen "Fahrtspesen" - Monatsabonnement oder Fahrkilometer pro Tag
  2. Berufsauslagen "Arbeitskleidung u. Arbeitsmaterial" - Rechnungen für Kosten über CHF 2'000
  3. Berufsauslagen "Weiterbildung" - Rechnungen der Schule, Bücher etc. für Kosten über CHF 500
  4. Krankenkassenkosten - Ausweis der Krankenkasse
  5. Lebensversicherung - Lebensversicherungspolice, Rückkaufswert, Bestätigung der Versicherungsgesellschaft
  6. Freiwillige Beiträge an die Pensionskasse - Bestätigung 3. Säule (CHF 6'682)
  7. Bank-, Konsumkredite usw. (Leasing sind nicht abziehbar) - Kreditausweis
  8. Besitzer von Liegenschaften - Hypothekarzinsausweis
  9. Besitzer von Liegenschaften - Rechnungen aus Unterhaltskosten
  10. Alimente an Kinder, Ex-Ehefrau oder Ex-Ehemann - Zahlungsbelege
  11. Einkauf in die 2. Säule Pensionskasse - Bestätigung 2. Säule
  12. Selbstbezahlte AHV-Beiträge - Zahlungsbelege
  13. Spenden und Beiträge an Parteien - Zahlungsbelege
  14. Selbstbezahlte Krankheitskosten für sich selbst oder für unterstützte Personen - Rechnungs- und Zahlungsbelege für Spitalkosten, Zahnarztkosten, Apparate, Kuren etc.
  15. Beiträge an unterstützungsbedürftige Personen (CHF 2'500 Staat/ CHF 6'400 Bund) - Zahlungsbelege und Unterstützungsnachweis der Wohngemeinde
  16. Kinder in der Lehre oder in höhere Schulen - Lehrvertrag oder Schulbestätigung
  17. Betreuungskosten von Kinder (Jahrgänge 1994-2011) - Zahlungsbelege bis max. CHF 6'000
  18. Im Ausland wohnhafte Kinder - Zahlungsbelege (mind. CHF 6'800 bzw. CHF 6'400)
  19. Kopie der Steuererklärung vom Vorjahr
Steuererklärung via Postversand
  1. Senden Sie die Angaben und Belege für Ihre Steuererklärung an unsere Postfach-Adresse.
  2. Bei Unklarheiten nehmen wir telefonisch Kontakt auf.
  3. Sie erhalten die ausgearbeitete Steuererklärung und eine Kopie per Post.
  4. Kontrollieren, unterschreiben und senden Sie die Steuererklärung an Ihr Steueramt.

 

Downloads

PDF Icon Artel Steuerberatung Prospekt

PDF Icon Checkliste fehlende Steuerunterlagen

PDF Icon Preisliste für Steuererklärungen

News

30.12.2011 Artel Newsletter


08.03.2011 Ab 1.1.2011 ist das neue UID-Gesetz in Kraft getreten


03.01.2011 Änderungen MwSt.


28.12.2010 Änderungen Sozialversicherung


Fernwartung

Präsentations-Filme

Facebook Twitter

Social Media

co2neutral

going green

Kontakt

artel treuhand ag
Limmatstrasse 123
8005 Zürich
T. + 41 (0)44 448 22 22
F. + 41 (0)44 448 22 23
info@artel.ch

Mitglied TREUHAND | SUISSE